host 66.249.66.1
Ausgegeben wird in etwa:
1.66.249.66.in-addr.arpa domain name pointer crawl-66-249-66-1.googlebot.com.
Anand dieser Ausgabe erfolgt jetzt als zweiter Schritt ein vorwärtsgerichteter DNS-Lookup, bei dem das letzte "Wort" der Ausgabe crawl-66-249-66-1.googlebot.com
erneut an den host-Befehl übergeben wird:
host crawl-66-249-66-1.googlebot.com
Im Beispiel ausgegeben wird:
crawl-66-249-66-1.googlebot.com has address 66.249.66.1
Wenn jetzt die als "letztes Wort" angegebene IP-Adresse mit der übereinstimmt, die in der ersten Abfrage übergeben wurde, dann gilt die Authentifizierung als erfolgreich.
Im Bedarfsfall kann so etwas auch durch eine in der Shell verfügbare Skriptsprache teilautomatisiert werden.
217.237.151.161
.
Mustermail
ErrorDocument 410 http://www.andere-domaene.de/xyz.htm
Redirect Gone /
Options +FollowSymlinks
RewriteEngine on
rewriterule (.*) http://www.hauptdomain.de/$1 [R=301,L]
Damit werden alle Anfragen auf zusatzdomain.de (ob mit oder ohne www und auch solche für evtl. Unterseiten) auf die gewünschte http://www.hauptdomain.de-Variante per http-301-Weiterleitung umgeleitet.
Weil ich aus Prinzip in den Verzeichnissen meines Webspaces eine Startseite hinterlege, mache ich das auch in diesem Falle. Diese Startseite ist als index.php ausgeführt und löst im eigentlich unmöglichen Falle eines Aufrufes ebenfalls eine http-301-Weiterleitung zur Hauptdomäne aus.
<?
header( "HTTP/1.1 301 Moved Permanently" );
header( "Location: http://www.hauptdomain.de/" );
?>
****
Site configuration / Settings / Preferred domain
.
Rückfragen bei meinem ehemaligen Provider 1und1 zu diesem Thema erbrachten wie üblich nichts, das Thema scheint (ebenfalls trotz wiederholter Nachfragen) im Hause nicht bekannt zu sein.
Entsprechend muß auch das wieder mal von Hand behoben werden.
Auf der Google-Seite in den Webmastertools und auf der Webserver-Seite mittels einer htaccess-Lösung.
Da im vorigen Fall das Problem "mit/ohne www" für Zusatzdomänen bereits erledigt wurde, steht das folgende Beispiel nur
Options +FollowSymlinks
RewriteEngine on
rewritecond %{http_host} ^domain.com [nc]
rewriterule ^(.*)$ http://www.domain.com/$1 [r=301,nc]
*
Der folgende Code erlaubt die Ansteuerung z.B. eines Login-Skriptes mittels einer vereinfachten URL a'la "meinedom.xx/admin".
# Umleitung zum SSL-Login
RewriteEngine on
RewriteRule admin$ https://ssl-proxy.xx/meinedom.xx/wp-login.php
*
Zwei einfachere Beispiele für 301er-Umleitungen per htaccess, bei denen das Apache-mod_rewrite-Modul nicht bemüht wird, liefert Stefan Fischerländer:
Weiterleitung einer einzelnen Seite alt.htm auf neu.htm innerhalb der bestehenden Domain:Redirect 301 /alt.htm http://www.example.com/neu.htm
Weiterleitung einer gesamten Website von der alten Domain auf eine neue (.htaccess muss auf der alten Domain liegen):Redirect 301 / http://www.newsite.com
****
Redirect 301 /vollstaendiger-alter-relativer-pfad-von-root-aus/alt.htm http://www.xyz.de/neu.htm
Wichtig:
redirect 301 /schmuck/charms http://www.luminarti.de/schmuck/anhaenger/charms/
Man beachte, daß der "alte" Ordner ohne abschließende Slash angegeben wurde./schmuck/charms/
heißen.charms/
sowie darin liegenden Dokumenten werden dann korrekt umgeleitet.http://www.luminarti.de/schmuck/charms
OHNE abschließenden Slash führt trotz 301er-Umleitung zu einer 404-Fehlermeldung. Erst die Variante OHNE abschließenden Slash kommt auch damit zurecht.
RewriteEngine on
RewriteRule ^selber-atmen$ /index.php?id=88
Die RewriteRule-Direktive wird hier mit 2 Parametern angesteuert.
Im ersten Parameter markieren die Sonderzeichen ^ und $ den Anfang und das Ende des ersten Parameters.
Im konkreten Beispiel wird der Aufruf von 'selber-atmen' auf die Adresse '/index.php?id=88' abgebildet.
In der Adressleiste des Webbrowsers bleibt 'selber-atmen' stehen.
header( "HTTP/1.1 301 Moved Permanently" );
header( "Location: http://...");
aolnamederkeinhauptnameistundauchkeinekindersicherunghat@de.aol.comeingegeben werden.
"Fernabsatzgeschäfte: Lex eBay tritt in Kraft
Bisher musste der gewerbliche Verkäufer bei eBay aufgrund der technischen Vorgaben des Onlineauktionshauses ein einmonatiges Widerrufsrecht einräumen. Doch statt einer Programmierungsänderung des US-amerikanischen Anbieters hat der deutsche Gesetzgeber mittels eines "lex eBay" das deutsche Recht zu dessen Gunsten geändert.
...
Bei Fernabsatzverträgen gilt nun regelmäßig eine vierzehntägige Kündigungsfrist § 355 Abs. 2 S. 2 BGB n.F., da der Bundesgesetzgeber nun sogar eine unverzüglich nach Vertragsschluss übersandte Widerrufsbelehrung nach § 355 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. als vorherige Unterrichtung im Sinne der Fernabsatzrichtlinie ansieht.
...
Daher sollten Unternehmer dringend fachanwaltlichen Rat einholen und die Kollegen sich wappnen für neue Schwierigkeiten. Denn auch die jetzige Gesetzesänderung, die ohnehin schon auf die Änderung der Änderung wartet, dürfte wieder keine wirkliche Rechtssicherheit bringen."