Parken in Bietigheim-Bissingen:

Am 05.06.2003 parkte ich mein Auto wegen eines Termines in der Kreuzstraße in Bietigheim-Bissingen, Ortsteil Bissingen, beim Rathaus.

Von der Kundin (Reinigungsdienst und vormals Eventagentur) wurde ich darauf hingewiesen, daß in der Kreuzstraße häufig ältere Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, auf ihrem Weg in die Ortsmitte sich an Fahrzeugen vorbeiquälen müssen, die zu nahe an der Hauswand geparkt wurden.

Die Rücksichtnahme auf die Situation dieser Menschen hat mir trotz Einhaltung allgemeiner Vorschriften der Straßenverkehrsordnung die Ankündigung eines Ordnungsverweises eingebracht.

kreuzstraße, hauswand, straßenseite
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Parkflächenmarkierung
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gehbehinderte Menschen
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Ankündigung für eine schriftliche Verwarnung, Ordnungswidrigkeit, Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften
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