Das ist die Rückseite einer Ankündigung für eine schriftliche Verwarnung, in der mir eine Ordnungswidrigkeit mittels eines Verstoßes gegen die Verkehrsvorschriften vorgeworfen wird.

Nach Auffassung der kontrollierenden Person habe ich den Tatbestand Nr. 141015 erfüllt. Vorgeworfen wird mir hiermit "Parken unter Nichtbeachtung der Parkflächenmarkierung".

An dieser Stelle anmerken möchte ich noch, daß eine weibliche Person, die es selbst auch nicht für nötig befunden hatte, auf dem von ihr ausgestellten Dokument zu unterschreiben, in diesem Viertel dafür bekannt ist, ihre "Arbeit" zu verrichten, "ohne dabei die Augen aufzumachen".

Das ist die Rückseite einer Ankündigung für eine schriftliche Verwarnung, in der mir eine Ordnungswidrigkeit mittels eines Verstoßes gegen die Verkehrsvorschriften vorgeworfen wird.
Nach Auffassung der kontrollierenden Person habe ich den Tatbestand Nr. 141015 erfüllt. Vorgeworfen wird mir hiermit 'Parken unter Nichtbeachtung der Parkflächenmarkierung'.
An dieser Stelle anmerken möchte ich noch, daß eine weibliche Person, die es selbst auch nicht für nötig befunden hatte, auf dem von ihr ausgestellten Dokument zu unterschreiben, in diesem Viertel dafür bekannt ist, ihre 'Arbeit' zu verrichten, 'ohne dabei die Augen aufzumachen'.
zurück zu parken3.jpg: Hier sieht man den Teil des Gebäudes, in dem die Parkfläche sich nach oben hin verjüngt. PKWs können dort nicht so geparkt werden, daß die in diesem Viertel wohnenden, gehbehinderten Menschen Vorbeikommen können. zurück zur Übersicht