Hier sieht man den Teil des Gebäudes, in dem die Parkfläche sich nach oben hin verjüngt. PKWs können dort nicht so geparkt werden, daß die in diesem Viertel wohnenden, gehbehinderten Menschen Vorbeikommen können.

Hier sieht man den Teil des Gebäudes, in dem die Parkfläche sich nach oben hin verjüngt. PKWs können dort nicht so geparkt werden, daß die in diesem Viertel wohnenden, gehbehinderten Menschen Vorbeikommen können.
zurück zu parken2.jpg: Das Fahrzeug steht am unteren Teil des Gebäudes, in dem für vorbeigehende Passanten der meiste Platz zur Verfügung steht.
Die linke Fahrzeughälfte steht innerhalb des Kopfsteinpflaster-artigen Bereiches. Die Mitte der Reifen befindet sich jenseits der Mitte dieser 'Parkflächenmarkierung' in Richtung des Gebäudes. zurück zur Übersicht vorwärts zu parken4.jpg: Das ist die Rückseite einer Ankündigung für eine schriftliche Verwarnung, in der mir eine Ordnungswidrigkeit mittels eines Verstoßes gegen die Verkehrsvorschriften vorgeworfen wird.
Nach Auffassung der kontrollierenden Person habe ich den Tatbestand Nr. 141015 erfüllt. Vorgeworfen wird mir hiermit 'Parken unter Nichtbeachtung der Parkflächenmarkierung'.
An dieser Stelle anmerken möchte ich noch, daß eine weibliche Person, die es selbst auch nicht für nötig befunden hatte, auf dem von ihr ausgestellten Dokument zu unterschreiben, in diesem Viertel dafür bekannt ist, ihre 'Arbeit' zu verrichten, 'ohne dabei die Augen aufzumachen'.